Berlin, 24.04.2023 | „Diskriminierung wirkt als gesellschaftliche Realität in allen Lebensbereichen und stellt ein
durchgehend gravierendes Problem dar. Ein starkes Antidiskriminierungsgesetz ist ein unabdingbares
rechtliches Instrument, das bundesweit die Rahmen für Diskriminierungsschutz
und -prävention flächendeckend festzulegen hat. Bis heute erfüllt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) nicht die Vorgaben der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien und liegt
somit im europäischen Vergleich deutlich zurück“, so BQN.

Das Positionspapier beleuchtet die konkreten Veränderungsbedarfe, damit ein stärkerer Diskriminierungsschutz ermöglicht wird, aus der Perspektive der Fachexpert*innen mit jahrelanger Praxiserfahrung im Handlungsfeld Antidiskriminierung und Öffentlicher Dienst.