Bonn, 24.04.2023 | “‘Zukunft barrierefrei gestalten’ – das ist das Motto des diesjährigen Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Denn es gibt noch viel zu tun, um Inklusion in unserer Gesellschaft zu verwirklichen. Du möchtest aktiv werden? Im Aktionszeitraum rund um den 5. Mai gibt es spannende Veranstaltungen, Aktionen und Projekte. Schau jetzt nach, wo du in deiner Nähe Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen kannst und sei dabei!” Diesen Appell richtet die Aktion Mensch in ihrem Newsletter an behinderte und nichtbehinderte Menschen im Rahmen der Aktionen, die vom 22. April bis 7. Mai in vielen Städten und Gemeinden Deutschlands stattfinden. Dabei wird auch für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geworben.

„Deutschland steht als Gesellschaft vor massiven Herausforderungen für die Zukunft. Energieversorgung, Klimaschutz, Mobilität, Infrastruktur, Überalterung oder Fachkräftemangel sind nur einige davon. Und auch Barrierefreiheit ist nicht nur die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung und die gleichberechtigte Teilhabe im Alltag, an gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen. Barrierefreiheit ist auch ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Gesamtgesellschaft. Denn eine Welt ohne Barriere ist für alle zugänglicher und lebenswerter. Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, stellt die Aktion Mensch unter dem Motto ‚Zukunft barrierefrei gestalten‘ daher auch im Jahr 2023 das Thema Barrierefreiheit ins Zentrum der Aktivitäten. Denn es gibt viele noch nicht umgesetzte Forderungen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – auf viele Barrieren und Diskriminierungen muss immer wieder aufmerksamkeitsstark hingewiesen werden. Menschen mit Behinderung können und wollen Teil der Lösung sein – als Expert*innen in eigener Sache und Mitgestalter*innen von Anfang an“, heißt es auf der Internetseite der Aktion Mensch mit vielfältigen Informationen zum Protesttag.

Fehlende Barrierefreiheit ist nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 eine Diskriminierung, daher muss ein entsprechender Diskriminierungsschutz mit der Verpflichtung zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen im AGG verankert werden.

Bild © Aktion Mensch