07.02.2024 Berlin | „Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis“, so lautet ein Sprichwort, das zuweilen typisch für die Verhinderung von Fortschritten ist. Im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verankerte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könnte man dies derzeit so formulieren: „Willst du nicht agieren, lass erst mal evaluieren“. Diesen Schluss zieht zumindest das NETZWERK ARTIKEL 3, das für die Verbesserung des Diskriminierungsschutz in Deutschland eintritt. Denn statt endlich konkrete Vorschläge für die Gesetzesreform vorzulegen, soll nun erst einmal die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes evaluiert werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung der Abgeordneten Clara Bünger vom 17. Januar 2024 hervor.
Die fraktionslose Abgeordnete hatte in der Fragestunde des Bundestags am 17. Januar 2024 gefragt: „Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugesicherte geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die ursprünglich für 2023 angekündigt war, umzusetzen, also zunächst das Eckpunktepapier für die AGG-Reform planmäßig vorzulegen, im Kabinett zu beschließen und anschließend ins parlamentarische Verfahren überzugehen (bitte den Zeitplan möglichst konkret nach Quartalsangaben benennen), vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Evaluierung des AGG nach meinen Informationen bereits abgeschlossen ist, und welche wesentlichen, im Grundlagenpapier aufgeführten Reformvorschläge der Antidiskrimininierungsbeauftragten werden dabei Eingang in den Gesetzentwurf finden?“
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser lautete daraufhin wie folgt: „Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag unter anderem vereinbart, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz evaluiert wird. Im Rahmen dieser Evaluation prüft das Bundesministerium der Justiz derzeit verschiedene Rechtsfragen und Reformvorschläge. Einen konkreten Zeitplan für eine etwaige Reform gibt es bislang nicht, inhaltliche Festlegungen wurden noch nicht getroffen. Daher ist eine Stellungnahme zu den von Ihnen angesprochenen Reformvorschlägen der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.“
Für das NETZWERK ARTIKEL 3 zeigt diese Antwort, das Desinteresse des Bundesjustizministeriums für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eklatant auf. Denn wenn eine echte Reform des AGG geplant sei, dann gelte es jetzt vor allem auch angesichts des Rechtsrucks in Deutschland zu agieren statt zu evaluieren. Vor allem, wenn dazu schon über zwei Jahre Zeit in dieser Koalition war und die Zeit für Gesetzesreformen langsam aber sicher dahinschwinde. Agieren statt Evaluieren sie daher nun angesagt, denn die Berichte der Antidiskriminierungsstelle zeigen eindeutig den Anstieg von Diskriminierungen und deren Probleme, die diese für Betroffene bereiten.
Link zu weiteren Infos zum Projekt des NETZWERK ARTIKEL 3 Diskriminierungsschutz verbessern
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