Berlin, 19.08.2023 | “Die Antidiskriminierungsberatung zeigt, Betroffene klagen sehr selten, weil zu viele Hürden bestehen. Beratungsstellen unterstützen, aber die Klagelast müssen Betroffene allein tragen, daher braucht es im AGG auch die Prozessstandschaft und das Verbandsklagerecht. Rechte müssen durchsetzbar sein und nicht nur auf dem Papier stehen”, heißt es auf einem Sharepic vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), der das Bündnis AGG Reform – Jetzt! koordiniert. Im Rahmen einer Social Media Aktion anlässlich des 17-jährigen Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 macht das Bündnis derzeit Druck auf die Regierungskoalition, endlich die versprochene Reform des AGG anzupacken.

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